April 2021: Die Kinderkrankentage wurden nochmal verlängert.
„Jedes Elternteil hat demnach in diesem Jahr insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende auf 60 Tage pro Kind. Es reicht aus, wenn eine Betreuung ansonsten nicht gewährleistet wäre. Die Beantragung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes sollen auch in diesem Fall über die Krankenkassen laufen. Die Eltern müssten dieser dann eine Bescheinigung vorlegen, dass die Schule oder die Kita geschlossen ist.“

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Original Post vom 11.01.2021

Eltern, die wegen Kita-Schließungen oder Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, sollen laut Beschluss zum verlängerten Januar-Lockdown Kinderkrankengeld beziehen können. Dafür soll es pro Elternteil 10 zusätzliche Tage pro Jahr geben, an denen sie sich „kindkrank“ melden können.

Quelle: DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND